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Heimliche Abschiebung unliebsamer Zeugen Presserklärung der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) zur Abschiebung des Ghanaers Collins G. am Freitag, 13. März 1998 (erschienen bevor klar war, daß G. abgeschoben wurde, Ergänzungen in eckigen Klammern): Die Ausländerbehörde Frankfurt (Oder), deren Praktiken aufgrund des Aufstandes im Abschiebegefängnis im vergangenen November bekannt wurden, sorgt nun durch Einflußnahme auf das Amtsgericht Eisenhüttenstadt für das Verschwinden unliebsamer Zeugen durch Abschiebung. Die Zeugen befanden sich als angebliche Rädelsführer oder aktive Teilnehmer der Revolte in Haft. Auf Druck der Ausländerbehörde setzte der Leiter der Strafabteilung des Eisenhüttenstädter Amtsgerichts, Amtsgerichtsdirektor Werner Ruppert, die Haftbefehle der Untersuchungshäfttlinge nach und nach außer Vollzug, damit sie damit sie abgeschoben werden konnten bzw. in diesen Tagen abgeschoben werden können. Mit einer gewissen Befriedigung merkte er bei einem Telephongespräch mit einem FFM-Mitarbeiter an, "jetzt hab ich ja schon fünf von denen weg". Ruppert meint damit, daß er in einem der beiden anhängigen Verfahren gegen fünf erwachsene Angeklagte bereits vier in enger Absprache mit Frau Piela von der Ausländerbehörde in Frankfurt (Oder) hat abschieben lassen. Sein fünfter Abschiebekandidat ist nun [war] der Ghanaer Collins G. Offensichtlich sollen die betroffenen Gefangenen, die etwas über das brachiale Vorgehen der Ausländerbehörde sagen könnte, raschest möglich verschwinden. Denn was sich in der Nacht zum 20. November letzten Jahres im Eisenhüttenstädter Abschiebeknast [auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde für Asylbewerber des Landes Brandenburg (ZABH)] ereignet hat, klingt in der Darstellung etwa des betroffenen Collins G. doch völlig anders als die offizielle Version der Frankfurter Ausländerberhörde. Nach einem gescheiterten Versuch, G. mitten in der Nacht aus seiner Zelle zu locken und abzuführen, unternahmen es gegen 5.20 Uhr derselben Nacht Bedienstete der ZABH, des Sicherheitsdienstes B.O.S.S. - der in der ZABH tätig und bei den Häftlingen wegen rassistischer Schikane verhaßt ist - und der Polizei, den Ghanaer im Schlaf zu überwältigen. Dabei wurde Collins G. erheblich verletzt, durch eine tiefe Schnittwunde am Unterarm verlor er auf den Gängen viel Blut. Mithäftlinge wurden auf den Abschiebungsversuch und den gewaltsamen Übergriff aufmerksam und versuchten einzugreifen. In der Folge sei der Aufstand von 49 Häftlingen losgebrochen, die Abschiebeeinrichtung wurde verwüstet. Polizei und BGS zogen auf, nach vier Stunden gaben die Häftlinge auf. Neun Männer verhaftete die Polizei als aktive Teilnehmer oder angebliche Anstifter. Sie wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten in U-Haft verbracht. Mitarbeiter des FFM und des Flüchtlingsrates Brandenburg besuchten in den folgenden Wochen und Monaten einige Häftlinge und konnten so den Hergang des Aufstandes, die Verhältnisse in dem Abschiebegefängnis sowie die Praxis der Frankfurter Ausländerbehörde rekonstruieren. Die Besuchten gaben an, daß die nächtlichen Abholtricks und Übergriffe dort durchaus häufig vorkämen und nannten zahlreiche Details. Sie bekundeten unter anderem auch, daß der Aufenthalt in der U-Haft weniger schikanös verlaufe als in dem Abschiebetrakt der ZABH Eisenhüttenstadt. In Absprache mit den AnwältInnen der betroffenen Männer können Einzelheiten des Tathergangs vor einer Gerichtsverhandlung jedoch nicht veröffentlicht werden, da so die (Zeugen-)Aussagen für den Prozeß unter Umständen entwertet wären (- so geschwehen bei den Bernauer Prozessen gegen Polizeibeamte, die vietnamesische ZigarettenhändlerInnen mißhandelt haben sollen). Die Anwältin des Ghanaers hat gegen den Richter Ruppert einen Befangenheitsantrag wegen dessen offensichtklicher Voreingenommenheit gestellt. Der betreibt es offenbar als Sport, die Angeklagten vor dem Prozeß aus dem Land zu werfen. Richter Ruppert war schon vor kurzem mit seinen reaktionären Ansichten zum Strafrecht aufgefallen: So verglich er straffällige Jugendliche mit "faulen Äpfeln", die gesunde in Mitleidenschaft zögen, wenn man sie nicht "ausgesondert" würden. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion über gewalttätige Jugendliche sagte Ruppert noch: "Wenn ich rund 30 mir bekannte Leute einlochen könnte, wäre Ruhe in Eisenhüttenstadt" (Siehe Märkische Oderzeitung/Schlaube Journal vom 18.11.97 und 4.12.97). [Es gibt den Hinweis, daß Ruppert sich öffentlich als "Ausländerfeind" bezeichnet. Dafür spricht auch seine Weise mit ausländischen Angeklagten umzugehen, von denen er zwölf in zwei Stunden durch seinen Gerichtssaal jagen und aburteilen soll, wobei er immer nach dem Willen der Ausländerbehörden verfahren soll. Unter AnwältInnen macht das Wort "Ruppert hält Basar" über solche Verhandlungstage die Runde.] Seine Ruhe möchte der Amtsgerichtsdirektor offenbar auch vor AusländerInnen haben: Die Anwältin des Ghanaers bezeichnet das Vorgehen des Richters aus mehreren Gründen als "grob rechtswidrig" und hat nun auch noch Beschwerde gegen den Beschluß, Collins G.s Haftbefehl für die Abschiebung außer Vollzug zu setzen, erhoben, erfolglos einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gestellt und zuletzt eine Petition an den Petitionsausschuß des Brandenburgischen Landtags, das Innenministerium und das Justizministerium [jeweils von Brandenburg] gerichtet. Sie macht neben der rechtswidrigen Außervollzugsetzung des Haftbefehls geltend, daß ihrem Mandanten sein gesetzlicher Richter entzogen worden sei, da Werner Ruppert nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Eisenhüttenstadt garnicht für den Fall, der vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden soll, zuständig sei. Das Recht auf den gesetzlichen Richter habe, nach Aussagen der Anwältin, Grundrechtsrang. Ruppert hat die Fälle der neun Angeklagten offenbar absichtlich an sich gezogen, um sie nur rasch abschieben zu können. Außerdem wies die Rechtsvertreterin von Collins G. darauf hin, daß dieser mit seiner deutschen Verlobten bereits das Aufgebot beantragt hat, eine Abschiebung also eine nicht vertretbare Härte wäre. Collins G. wurde am Donnerstag um 18 Uhr in der JVA Cottbus abgeholt und für eine Nacht in Polizeigewahrsam in Frankfurt (Oder) gebracht; gestern wurde er, noch während bei der Landesregierung unter Beteiligung von Mitgliedern des Petitionsausschuß über die Petition entschieden wurde, nach Düsseldorf transportiert. Nachdem "keine Veranlaßung gesehen" wurde, die Abschiebung zu stoppen, ist Collins G. nach Accra abgeschoben worden. |